FAQ

Alles, was Sie wissen möchten

Wir wollen Ihnen eine möglichst hohe Transparenz über den Alltag und die Entwicklung Ihres Kindes geben. Diese Transparenz wünschen wir uns auch von Ihrer Seite. Um dies zu gewährleisten, bieten wir Ihnen regelmäßig Elterngespräche an. Auch Sie haben jederzeit die Möglichkeit, ein Gespräch mit uns zu führen. Bitte sprechen Sie uns an! Tägliche Tür- und Angelgespräche haben eine große Bedeutsamkeit für uns, da wir hier nicht nur gegenseitig Informationen austauschen, sondern auch unsere Beziehung mit Ihnen intensiviert wird. Eine gute Beziehung unter den Erwachsenen erleichtert den Kindern die Kita-Zeit. Eine Teilnahme an den Entwicklungsgesprächen und Elternveranstaltungen setzen wir voraus.

Weitere Hilfe

Falls Ihre Frage hier nicht beantwortet wird, können Sie jederzeit direkt mit uns Kontakt aufnehmen. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen.

Hier finden Sie das Anmeldeformular zum herrunterladen

Bei der Eingewöhnung haben wir uns für eine Mischung aus dem Berliner Modell, dem Münchener Modell und einer partizipatorischen Eingewöhnung (in Anlehnung an den Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan) entschieden. Nähere Informationen und den Ablauf der Eingewöhnung entnehmen Sie bitte dem Formular „Eingewöhnung“, welches Sie hier runter laden können.

Wir freuen uns auf Ihr Kind und begrüßen es gerne persönlich. Bitte bringen Sie Ihr Kind morgens bis 8.45 Uhr. Da beginnen wir mit unserem Morgenkreis und Störungen sind nicht erwünscht. Sie können Ihr Kind auch zur zweiten Bringzeit nach dem Frühstück bringen, diese ist von 9.45 Uhr bis 10 Uhr.

Sie können Ihr Kind jederzeit abholen. Wir bitten Sie dies vorher mit den Mitarbeitern abzusprechen. Bitte holen Sie Ihr Kind rechtzeitig ab, planen Sie ein kurzes Gespräch und die Anziehzeit mit ein, so dass Sie pünktlich um 12 Uhr (Kurztagsplatz), 15 Uhr (Halbtagsplatz) oder 17 Uhr (Ganztagsplatz) das Haus verlassen.

Bei Allergien oder Unverträglichkeiten informieren Sie bitte die Leitung und die Mitarbeiter und legen Sie die ärztliche Bescheinigung vor, damit Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden können. Dies beinhaltet auch den Aspekt der Notfall-Medikamentenverabreichung.

Ein krankes Kind gehört in die Obhut vertrauter Familienmitglieder oder anderer vertrauter Personen. Akut kranke Kinder dürfen laut Infektionsschutzgesetz nicht die Kita besuchen, sowohl zum Wohle des Kindes als auch zum Schutz der Anderen. Dies gilt insbesondere für:

  • Kinder mit Fieber am Tag oder in der Nacht zuvor, dürfen frühestens nach 24 Stunden fieberfreier Zeit wieder in die Kita.
  • Kinder, die sich übergeben oder Durchfall haben, dürfen frühestens 48 Stunden nach dem letzten Erbrechen oder Durchfall die Kita besuchen.
  • Kinder, die offensichtlich stark unter ihren Symptomen leiden (z.B. erschöpfter Zustand, Teilnahmslosigkeit etc.). Wir bitten hier um Rücksichtnahme. Gerne geben wir Ihnen weitere Informationen zu diesem Thema.

Bitte melden Sie uns Infektionskrankheiten (z.B. Diphterie, Virushepatitis, Keuchhusten, Masern, Röteln, Mumps, Windpocken, Meningokokken-Meningitis) und Läusebefall und beachten Sie die Bestimmungen, wenn Sie Ihr Kind nach einer Krankheit zurückbringen.

Diese können Sie als hier als pdf herunterladen oder auch von der Leitung erhalten.

Die Kinder bekommen bei uns täglich 3 Mahlzeiten: Frühstück, Mittagessen, Snack. Wir legen großen Wert auf eine kaufreundliche und zuckerarme Ernährung. Hierfür werden wir für das Mittagessen täglich von einem Cateringunternehmen beliefert, welches regionale und auch biologische Produkte verwendet um daraus frische, abwechslungsreiche und kindgerechte Menüs zu zaubern. Wie unser Frühstück, Mittagessen und Snack aussehen, ersehen Sie auf den ausgehängten Plänen im Eingangsbereich. Auch legen wir großen Wert auf eine Tischkultur, was bedeutet, dass wir unser gemütliches Beisammensein mit einem Tischspruch beginnen. Je nach Entwicklungsstand lernen die Kinder alle Bestecke kennen, schenken sich selbst ein und geben sich selbst Essen auf.
  • Kurztagplatz ( 7:30 – 12:00 Uhr ): 180,-€ Betreuungsgebühr, 70,-€ Essensgeld, 13,-€ Frühstücksgeld: Gesamt: 263,-€
  • Teilzeitplatz ( 7:30 – 15:00 Uhr ): 285,-€ Betreuungsgebühr, 70,-€ Essensgeld, 13,-€ Frühstücksgeld: Gesamt: 368,-€
  • Vollzeitplatz ( 7:30 – 17:00 Uhr ): 330,-€ Betreuungsgebühr, 70,-€ Essensgeld, 13,-€ Frühstücksgeld: Gesamt: 413,-€

Die Betreuungsgebühr ist auch in den Schließzeiten zu entrichten und wenn das Kind wegen Krankheit und/oder Urlaub unsere Einrichtung nicht besuchen kann. Spezialnahrung und besondere Ernährungsformen, die unser Speiseplan nicht bietet, werden von den Erziehungsberechtigten zur Verfügung gestellt oder zusätzlich berechnet.

Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Hier reicht eine E-Mail an die Leitung.
Der Betreuungsvertrag ist unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende kündbar.
Der Betreuungsvertrag endet automatisch zu Ende des Monats, in dem das Kind 3 Jahre alt wird.

  • Das Recht auf Respekt und Wertschätzung
  • Das Recht auf Achtsamkeit
  • Das Recht auf altersgemäße Kommunikation
  • Das Recht auf Rechte und auf die Einforderung derer
  • Das Recht, selbst entscheiden und bestimmen zu dürfen (z. B. über die Beschäftigung nach eigener Interessenlage) und anderes mitzuentscheiden.
  • Das Recht auf Beteiligung
  • Das Recht auf eigene Meinungen und Ideen und diese mitteilen zu dürfen
  • Das Recht, „nein“ sagen zu dürfen (z. B. ablehnende Haltung gegenüber einem bestimmten Nahrungsmittel oder einer Teilnahme an einem Ausflug)
  • Das Recht auf garantierte Sicherheit im Gruppenraum
  • Das Recht auf eigene Leistungen und Erfolge (z. B. sich selbst getraut zu haben)
  • Das Recht auf Fehler (z. B. die Hose falsch herum angezogen zu haben)
  • Das Recht auf Selbstständigkeit und Selbsttätigkeit
  • Das Recht auf Entwicklung im individuellen Tempo (z. B. selbst zu entscheiden, wann es mit dem aufrechten Gang beginnt)
  • Das Recht, selbst über sein Essen zu bestimmen (z.B. ob, was und wie viel und nicht probieren zu müssen
  • Das Recht, bei der Pflege beteiligt zu werden (z. B. gefragt zu werden, ob es gewickelt werden möchte)
  • Das Recht auf bedürfnisgerechten Schlaf (z. B. die Länge des Schlafs selbst zu bestimmen)
  • Das Recht auf eigenständige Fortbewegung (z. B. selbstständig die Räume zu wechseln)

Unsere Einrichtung legt Wert darauf, allen Kindern einen ungestörten (Mittags-) Schlaf zu gewährleisten. Wir werden das individuelle Schlaf- bzw. Ruhebedürfnis eines jeden Kindes berücksichtigen, um dem Kind einen stressfreien Tagesablauf zu ermöglichen. Frühzeitiges Wecken wird im Sinne des Kindes daher vermieden.

Die Sauberkeitserziehung, sprich das Trockenwerden, richtet sich nach der individuellen Entwicklung eines Kindes und ist ein Prozess, der viel Einfühlungsvermögen und Geduld bedarf. Hier wünschen wir uns im Rahmen der Erziehungspartnerschaft vorab ein gemeinsames Gespräch, wie dieser Lernprozess bestmöglich begleitet werden kann.

Die Kinder werden zu jeder Zeit nach Bedarf gewickelt, unabhängig von unseren regulären Wickelzeiten.

Nach dem Frühstück üben die Kinder bei uns das Zähneputzen, wobei das Ritual hier im Vordergrund steht. (Das „richtige“ Zähneputzen liegt in Elternverantwortung!)
Bürsten, Becher und Zahnpasta (ohne Fluorid) werden von der Kita zur Verfügung gestellt. (Für die Fluoridversorgung sind die Eltern verantwortlich.) 1x jährlich kommt der Zahnarzt in die Kita.